Nach diesen Kriterien können Filme bei uns eingereicht werden

Der Call-For-Entry für das Kurzsuechtig Kurzfilmfestival 2025  – Einreichfrist bis 7. Januar 2025

 

1. Eingereicht werden können Kurzfilme der Sparten Fiktion, Dokumentation, Animation, Experimentalfilm sowie Extended-Reality-Projekte mit einer maximalen Länge von 30 Minuten.

 

2. Die Filme/Projekte müssen einen Bezug zu Mitteldeutschland (Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen) aufweisen, konkret:

  • Die Filmemacher*innen oder Hauptmitglieder der Crew (Regisseur*in, Drehbuchautor*in, Produzent*in oder Kameraperson) leben in der Region (fester Wohnsitz), oder
  • die Filme/Projekte sind in der Region entstanden (Postproduktion und/oder Drehort)
  • Ausnahme Studium: Crewmitglieder (Regie, Drehbuch, Produktion, Kamera), die bis Studienantritt in Mitteldeutschland gelebt haben und nur zum Studium die Region verlassen haben, dürfen ebenfalls einreichen (der Studienabschluss darf jedoch nicht länger als zwei Jahre zurückliegen).

 

3. Einreichfrist: 7. Januar (23.59 Uhr) für KURZSUECHTIG 2025

Bitte sendet Eure Filme/Projekte rechtzeitig ein. Ende Februar teilen wir Euch mit, ob Eure Filme für den Wettbewerb angenommen wurden.

 

4. Eingereicht werden können Filme/Projekte ab dem Produktionsjahr 2023 für KURZSUECHTIG 2025

 

5. Bitte nutzt für Eure Einreichung unser Anmeldeportal (siehe Anmeldebutton am Ende des Textes).

 

6. Sichtungskopien sind als Online-Sichtungslink mit Download-Funktion (z.B. Vimeo mit Download-Funktion im MP4-Format) zur Verfügung zu stellen.

 

7. Formate für die Vorführkopien, die auf dem Festival gezeigt werden können, sind DCP, Quicktime MOV ProRes HQ (Full HD) oder Quicktime MOV AVID DNxHD (Full HD).

Bei XR-Projekten erfolgt eine individuelle Absprache.

 

8. Im Fall der Auswahl des Films für den Wettbewerb muss die Vorführversion bis 4 Wochen vor Festivalstart (= 2. März 2025) eingereicht werden.

 

9. Die einreichende Person erklärt, dass der eingereichte Film, verwendete Filmmusik und Sounds sowie der Trailer (falls vorhanden) und die Szenenbilder frei von Rechten Dritter sind. Die einreichende Person trägt für Werke, welche durch die GEMA und andere Verwertungsgesellschaften geschützt sind, die Gebühren. Das Kurzsuechtig Kurzfilmfestival übernimmt keine Haftung.

 

10. Die einreichende Person ist damit einverstanden, dass der Film/das Projekt (in Teilen) sowie der Trailer und die Szenenbilder für die journalistische Berichterstattung, die Eigenwerbung des Festivals und die Social-Media-Kanäle von Kurzsuechtig (Instagram: @kurzsuechtig.de, Facebook: Kurzsuechtig, You-Tube: Kurzsuechtig) verwendet werden können.

 

11. Die einreichende Person ist damit einverstanden, dass der Film im Falle eines Preisgewinns bis Ende des laufenden Jahres bei „Kurzsuechtig Kurzfilmnacht“ Veranstaltungen gezeigt werden darf.

 

12. Die einreichende Person erklärt sich mit der elektronischen Erfassung, Verarbeitung und Speicherung der eigenen Daten und der hier gemachten Angaben einverstanden. Wir (der Kurzsuechtig e.V.) versichern, die in diesem Zusammenhang bestehenden gesetzlichen Regelungen (Datenschutzbestimmungen etc.) einzuhalten. Die erhaltenen Daten werden wir nicht zu anderen Zwecken, als der Durchführung (und Bewerbung) des Filmfestivals verwenden und nicht für andere, als die genannten, Zwecke an Dritte weitergeben.

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