REGULARIEN
Den Anmeldelink findet ihr am Ende der Seite – bitte lest erst die Regularien, damit ihr wisst, welche Filme eingereicht werden können.
Call-For-Entry für das Kurzsuechtig Kurzfilmfestival 2027 – Einreichungen sind bis einschließlich 3. Januar 2027 (23:59 Uhr) möglich
1. Filmkategorien / Länge
Eingereicht werden können Kurzfilme der Sparten Animation, Dok, Fiktion, Experimentalfilm, Kinderfilm sowie Extended-Reality-Projekte mit einer maximalen Länge von 30 Minuten.
2. Mitteldeutschlandbezug
Die Filme/Projekte müssen einen Bezug zu Mitteldeutschland (Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen) aufweisen, konkret:
- Die Filmemacher*innen oder Hauptmitglieder der Crew (Regisseur*in, Drehbuchautor*in, Produzent*in oder Kameraperson) leben in der Region (fester Wohnsitz), oder
- die Filme/Projekte sind in der Region entstanden (Postproduktion und/oder Drehort)
- Ausnahme Studium: Crewmitglieder (Regie, Drehbuch, Produktion, Kamera), die bis Studienantritt in Mitteldeutschland gelebt haben und nur zum Studium die Region verlassen haben, dürfen ebenfalls einreichen (der Studienabschluss darf jedoch nicht länger als zwei Jahre zurückliegen).
3. Einreichfrist
3. Januar 2027 (23.59 Uhr) für KURZSUECHTIG 2027
4. Aktualität
Eingereicht werden können Filme/Projekte ab dem Produktionsjahr 2025 für KURZSUECHTIG 2027
5. Einreichwege
Bitte nutzt für Eure Einreichung unser Anmeldeportal (siehe Anmeldebutton am Ende des Textes). Die Einreichung ist kostenfrei.
6. Sichtungskopien
Sichtungskopien sind als Online-Sichtungslink mit Download-Funktion (z.B. Vimeo mit Download-Funktion im MP4-Format) zur Verfügung zu stellen.
7. Formate
Formate für die Vorführkopien, die auf dem Festival gezeigt werden können, sind DCP, Quicktime MOV ProRes HQ (Full HD) oder Quicktime MOV AVID DNxHD (Full HD).
Bei XR-Projekten erfolgt eine individuelle Absprache.
8. Finale Vorführversion
Im Fall der Auswahl des Films für den Wettbewerb muss die Vorführversion bis 4 Wochen vor Festivalstart (= 9. März 2027) eingereicht werden.
9. Auswahlverfahren
Die vom Festival eingesetzten Auswahlkommissionen wählen die Filme aus. Bei Zweifeln oder Meinungsverschiedenheiten innerhalb einer Kommission entscheidet die Festival-/Programmleitung. Es besteht kein Anspruch auf Auswahl, Einladung oder Aufnahme in eine bestimmte Sektion. Entscheidungen müssen nicht individuell begründet werden und sind endgültig. Die Einreichenden werden spätestens bis zum 28. Februar des jeweiligen Jahres über Auswahl oder Nichtauswahl informiert.
10. Vorführungsrechte
Mit Annahme der Einladung räumen die Rechteinhaber:innen dem Festival das nicht ausschließliche Recht ein, den Film während der jeweiligen Festivalausgabe bis zu dreimal vorzuführen. Die Rechteeinräumung kann umfassen:
a) öffentliche Festivalvorführungen,
b) Wiederholungsvorführungen während des Festivals,
c) Preisgewinner:innen- und Abschlussvorführungen
10. Urheberrechte
Die einreichende Person bestätigt, dass sie über alle für die Festivalteilnahme erforderlichen Rechte des Films verfügt oder diese einräumen darf. Dies betrifft insbesondere:
a) Urheber- und Leistungsschutzrechte,
b) Musikrechte,
c) Persönlichkeits- und Bildrechte,
d) Archiv- und Fremdmaterial,
e) Marken- und sonstige Schutzrechte,
f) Vorführungsrechte in den vereinbarten Ländern,
g) Rechte an den bereitgestellten Presse- und Werbematerialien.
Die einreichende Person trägt für Werke, welche durch die GEMA und andere Verwertungsgesellschaften geschützt sind, die Gebühren. Das Kurzsuechtig Kurzfilmfestival übernimmt keine Haftung.
11. Einsatz von KI
Jede Nutzung künstlicher Intelligenz bei der Herstellung eines Films ist bei der Einreichung vollständig und wahrheitsgemäß offenzulegen.
Die Offenlegung umfasst insbesondere den KI-Einsatz bei:
a) Stoffentwicklung und Drehbuch,
b) Erzeugung oder Bearbeitung von Bildern und Animationen,
c) Erzeugung oder Bearbeitung von Stimmen, Sprache, Geräuschen und Musik,
d) visuellen Effekten und Postproduktion,
e) Übersetzung und Untertitelung,
f) sonstigen kreativen oder technischen Arbeitsschritten und Hilfsmitteln.
Die einreichende Person bestätigt, dass die KI-Nutzung rechtmäßig ist und keine Rechte Dritter verletzt. Bei fehlenden oder unzutreffenden Angaben kann der Film vom Auswahlverfahren oder Festivalprogramm ausgeschlossen werden. Das Festival kann zusätzliche Informationen oder Nachweise verlangen.
Vollständig mit KI erzeugte Filme ohne nennenswerte künstlerische Eigenleistung werden nicht in das Auswahlverfahren aufgenommen.
12. Presse-, Werbe- und Begleitmaterialien
Nach der Einladung stellen die Rechteinhaber:innen dem Festival fristgerecht, vollständig und unentgeltlich alle für Programmplanung, Pressearbeit und Kommunikation erforderlichen Materialien bereit (3 druckfähige Filmstills, vollständige Fotocredits, Synopsis)
Die Rechteinhaber:innen räumen dem Festival das nicht ausschließliche und unentgeltliche Recht ein, diese Materialien für seine Presse-, Informations-, Dokumentations- und Öffentlichkeitsarbeit zu verwenden, insbesondere im Programmheft, auf der Festivalwebsite, in sozialen Medien, Newslettern, Presseunterlagen, Festivaltrailern und der Medienberichterstattung.
Das Festival darf Filmausschnitte von insgesamt höchstens einer Minute für eigene Werbezwecke und die Erstellung eines Festivaltrailers nutzen. Eine eigenständige kommerzielle Auswertung ist ausgeschlossen.
Das Festival darf bereitgestellte Texte redaktionell bearbeiten und kürzen, sofern Inhalt und Aussage nicht wesentlich verfälscht werden.
13. Aufführung bei den Mitteldeutschen Kurzfilmnächten
Die einreichende Person ist damit einverstanden, dass der Film im Falle eines Preisgewinns bis Ende des laufenden Jahres bei Veranstaltungen der “Mitteldeutschen Kurzsuechtig Kurzfilmnacht” bis zu 15 mal vorgeführt werden darf.
14. Datenverarbeitung
Die einreichende Person erklärt sich mit der elektronischen Erfassung, Verarbeitung und Speicherung der eigenen Daten und der hier gemachten Angaben einverstanden. Wir (der Kurzsuechtig e.V.) versichern, die in diesem Zusammenhang bestehenden gesetzlichen Regelungen (Datenschutzbestimmungen etc.) einzuhalten. Die erhaltenen Daten werden wir nicht zu anderen Zwecken, als der Durchführung (und Bewerbung) des Filmfestivals verwenden und nicht für andere, als die genannten, Zwecke an Dritte weitergeben.




